Der Anhang J zum Internationalen Sportgesetz (ISG) des internationalen Automobilsport-Verbandes FIA regelt die Einteilung der Renn- und Rallyewagen in Kategorien, Gruppen und Klassen und bildet damit eine der wichtigsten Grundlagen für die technischen Reglements und die Ausschreibungen von Meisterschaften, Rennserien, Rennen und Rallyes sowie den „roten Faden“ an dem sich Konstrukteure, Ingenieure, Techniker und Sportfunktionäre „entlanghangeln“. Ein kleiner Exkurs zum Anhang J und in die Systematik der Kategorien, Gruppen und Klassen.

Die Fédération Internationale de l’Automobile (FIA) mit Sitz in Paris ist der internationale Automobil-Verband. Die FIA wurde 1904 als Association Internationale des Automobile Clubs Reconnus (AIACR) gegründet. Im Jahre 1946 wurde die AIACR in ihren bis heute bestehenden Namen Fédération Internationale de l’Automobile (FIA) umbenannt. Das Ziel dieses Dachverbandes der nationalen Automobilclubs ist die Förderung des internationalen Kraftverkehrs und des internationalen Automobilsports. Der Sitz der Verwaltung der FIA ist in Genf. Derzeitiger Präsident der FIA ist seit 2009 der Franzose Jean Todt als Nachfolger des Briten Max Mosley, der 1993 den Franzosen Jean-Marie Balestre ablöste. Die FIA hat über 150 nationale Mitgliedsverbände in 118 Staaten. Der Automobilsport in der Bundesrepublik wird durch den ADAC und den AvD vertreten.
Seit 1922 ist die Zuständigkeit für den Automobilsport an die Commission Sportive Internationale (CSI) übertragen. Die spätere FISA wurde ab 1993 wieder direkt in die FIA eingegliedert.
Bekannt ist die FIA hauptsächlich als internationaler Automobilsport-Verband und durch die von ihr ausgeschriebenen Weltmeisterschaften – insbesondere die Formel 1 - WM, die Rallye-WM, die Tourenwagen-WM, die GT-Wagen-WM und die frühere (und ab 2012 neu aufgelegte) Prototypen-WM.
Das Internationale Sportgesetz (ISG) wurde von der FIA erstellt und wird kontinuierlich von ihr gepflegt. Die wichtigen Anhänge im FIA-Regelwerk, insbesondere der Anhang J, sind Bestandteil des ISG.
Für die Umsetzung in nationales Sportrecht sind die jeweilige ASN (franz.: Autorité Sportive Nationale, Träger der nationalen Sporthoheit) zuständig.
Die nationale Sporthoheit und die Umsetzung der FIA-Vorschriften wird in der Bundesrepublik durch den Deutschen Motor Sport Bund e.V. (DMSB) wahrgenommen. Der DMSB ist der Dachverband für den gesamten Motorsport in der Bundesrepublik und übernahm 1998 die Nachfolge der Obersten Motorradsport-Kommission (OMK) und der Obersten Nationalen Sportkommission für den Automobilsport in Deutschland (ONS). Träger des DMSB sind ADAC, AvD und der Deutsche Motorsport Verband e.V. (DMV). Weitere Mitglieder sind neben 15 Landesverbänden der Allgemeine Deutsche Motorsport Verband e.V. (ADMV), der Veteranen-Fahrzeug-Verband e.V. (VFV), der Automobil-Club Verkehr e.V. (ACV) und der Porsche Club Deutschland e.V. (PCD). Der DMSB ist Mitglied in der FIA und im internationalen Motorradsport-Verband FIM. Außerdem Mitgliedsverband im Deutschen Olympischen Sport Bund e.V. (DOSB).
Das Internationale Sportgesetz (ISG)
Das Internationale Sportgesetz (ISG) bildet die Rahmenbedingungen des Automobilsports ab. Das ISG der FIA, offizielle Bezeichnung International Sporting Code, steckt in 17 Kapiteln und diversen Anhängen den Rahmen des Automobilsports ab. Es gilt als Teil des FIA-Regelwerkes für den Automobilsport weltweit, sofern dieser nicht unabhängig von der FIA veranstaltet wird.
Das ISG enthält Definitionen, allgemeine Grundsätze und Bestimmungen, z.B. über die Fahrzeuge und über die Wettbewerbe einschließlich der Rekordversuche mit den dazugehörigen Umrechnungen von Meilen und Kilometern, Regeln zur Vermessung der Rennstrecken, getrennt für permanente und nichtpermanente Bahnen, organisatorische Einzelheiten bei Veranstaltungen, also Details, die in der Ausschreibung und im Programm enthalten sein müssen – oder nicht enthalten sein dürfen, Regelungen für Veranstalter, Bewerber, Rennfahrer, Sportwarte und offizielle Sachrichter, Lizenzbestimmungen, Sportstrafen, Proteste, Berufungen und Verfahrensfragen, die Hierarchie der nationalen Verbände und deren Gesetze und technische Bestimmungen für die Fahrzeuge (überwiegend in den Anhängen).
Der Anhang J vor 1982
In den 50er Jahren bis 1965 wurden die Rennfahrzeuge in vier Kategorien unterteilt: Tourenwagen, GT-Wagen, Prototypen und Formelwagen. Diese Unterteilung ist in groben Zügen bis heute erhalten. Ursprünglich sah der Anhang J acht Gruppen vor: Serien-Tourenwagen, Spezial-Tourenwagen, Serien-GT-Wagen, Spezial-GT-Wagen, GT-Sportwagen, Rennsportwagen, zweisitzige Rennwagen und einsitzige Rennwagen.
Der von 1966 bis 1975 gültige Anhang J unterteilte die Kategorie Tourenwagen in Gr.1 (Serien-Tourenwagen) und Gr.2 (Spezial-Tourenwagen), die Kategorie GT-Wagen in Gr.3 (Serien-GT-Wagen), Gr.4 (Spezial-GT-Wagen) und Gr.5 (GT-Sportwagen), die Kategorie Prototypen in Gr.6 (Rennsportwagen – geschlossene und offene Prototypen) und Gr.7 (zweisitzige Rennwagen – Prototypen für CanAm- und Interserie) und die Kategorie Formelwagen in Gr.8 (einsitzige Formel-Rennwagen – Formel 3, Formel 2, Formel 1) und Gr.9 (einsitzige formelfreie Rennwagen – alle anderen Formel-Klassen).
Von 1976 bis 1981 unterteilte der Anhang J die Kategorie Tourenwagen in Gr.1 (Serien-Tourenwagen) und Gr.2 (Spezial-Tourenwagen), die Kategorie GT-Wagen in Gr.3 (Serien-GT-Wagen), Gr.4 (Spezial-GT-Wagen) und Gr.5 (Spezial-Produktionswagen), die Kategorie Prototypen in Gr.6 (Rennsportwagen – geschlossene und offene Prototypen) und die Kategorie Formelwagen in Gr.7 (einsitzige Formel-Rennwagen – Formel 3, Formel 2, Formel 1) und Gr.8 (einsitzige formelfreie Rennwagen – alle anderen Formel-Klassen).
Der Anhang J seit 1982
Der 1982 in Kraft getretene Anhang J gilt in seiner Grundstruktur noch heute.
Der Anhang J (1982) unterteilte ursprünglich

Kategorie Tourenwagen
Gr.N (Tourenwagen)
Gr.A (verbesserte Tourenwagen)

Kategorie GT-Wagen
Gr.N/GT (Serien-GT-Wagen)
Gr.B (GT-Wagen)

Kategorie Prototypen
Gr.C (Rennsportwagen – geschlossene und offene Prototypen)

Kategorie Formelwagen
Gr.D (einsitzige Formel-Rennwagen – Formel 3, Formel 2, Formel 1)
Gr.E (einsitzige formelfreie Rennwagen – alle anderen Formel-Klassen)

Eine über Jahrzehnte bewährte und auch für die Zuschauer übersichtliche und nachvollziehbare Gruppeneinteilung.
Im Zuge des immer stärkeren Marketingeinflusses der Hersteller und der Vergabe der kommerziellen Rechte der Meisterschaften und Rennserien an Agenturen setzte ab Ende der 80er Jahre ein Trend zur Definition immer neuer Klassen ein, die oft nur die Absicht hatten, bestimmte Marketinggesichtspunkte in ein technisches Reglement zu pressen. Zwischen den einzelnen Gruppen des Anhang J wurden Zwischengruppen, Untergruppen und selbständige Klassen definiert.
Zudem wurden neue Trends im Automobilsport mit eigenen Fahrzeuggruppen und –klassen berücksichtigt. Beispielsweise die Truck-Rennen auf Rundstrecken oder die Marathon-Wüsten-Rallyes mit ihren eigenen spezifischen Fahrzeuggruppen und –klassen.
Der ursprüngliche übersichtliche Anhang J wurde immer mehr zersplittert, so daß wir heute eine Gruppen- und Klassenvielfalt haben, die für einen Außenstehenden den Automobilsport oftmals als unübersichtlich und verwirrend erscheinen lassen.
Der Artikel 251-2011 zum aktuellen Anhang J definiert folgende Kategorien und Gruppen:

Kategorie I (Serien-Produktionswagen)
Gr.N (Produktionswagen)
Gr.R (Tourenwagen oder Großserien-Produktionswagen für Rallyes)
Gr.R/GT (Serien-Produktions-GT-Wagen für Rallyes)
Gr.A (Tourenwagen)
Gr.B (GT-Wagen)
Gr.SP (Super-Produktionswagen)
Gr.T2 (Serien-Geländefahrzeuge)

Kategorie II (Rennfahrzeuge)
Gr.T1 (modifizierte Geländefahrzeuge)
Gr.T3 (verbesserte Geländefahrzeuge)
Gr.GT3 (Cup-GT-Wagen)
Gr.GT2 (GT-Wagen)
Gr.GT1 (GT-Wagen)
Gr.CN (Produktionssportwagen – geschlossene und offene Prototypen mit Gr.N-Motoren bis 3 Liter)
Gr.C3 (Sportprototypen – geschlossene und offene Prototypen bis 2,5 Liter)
Gr.D (einsitzige Formel-Rennwagen)
Gr.E (formelfreie Rennwagen)

Die Gr.E wird in folgende Spezifikationen unterteilt
SH (Tourenwagen-Silhouetten)
SC (geschlossene und offene Prototypen)
SS (einsitzige Rennwagen)

Kategorie III (Trucks)
Gr.F (Renn-Trucks)
Gr.T4 (Gelände-Trucks)

Die Gruppen unterteilen sich jeweils in verschiedene Klassen, nach Hubraum oder anderen technischen Parametern.
Außerhalb des „FIA-Hoheitsgebietes“ gibt es Rennserien, für die eigene Gruppen und Klassen definiert sind, wie z.B. Tourenwagen und GT-Wagen aus verschiedenen Markenpokal-Serien, die SRO-Klasse GT4 (Serien-GT-Wagen), die Tourenwagen-Silhouetten der DTM und der NASCAR-Serie oder die geschlossenen und offenen LeMans-Prototypen der Klassen LMP2 und LMP1. Ebenso haben die nationalen Verbände ihre nationalen Gruppen und Klassen, wie der DMSB mit der Gr.G (Serien-Tourenwagen), Gr.F (verbesserte Tourenwagen) und Gr.H (Spezial-Tourenwagen).
Auch die Gruppen- und Klasseneinteilung der VLN unterliegt einer eigenen Systematik, die sich natürlich am Anhang J und den DMSB-Regularien orientiert: VLN-Serienwagen, VLN-Cup-Fahrzeuge, VLN-Specials und Gr.H. Für die VLN sind aus dem Anhang J die Tourenwagen- und GT-Wagen-Gruppen von Bedeutung. Das Reglement der VLN-Specials ermöglicht u.a. den Einsatz von Tourenwagen der Gr.N und Gr.A und GT-Wagen der SRO-Klasse GT4, Gr.GT3 und Gr.GT2.

Fotos: Ring1 (Christian Moskopp, Daniel Eckel)

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